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   LSG Bayern, 07.08.2013 - L 2 P 2/13   

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https://dejure.org/2013,33976
LSG Bayern, 07.08.2013 - L 2 P 2/13 (https://dejure.org/2013,33976)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.08.2013 - L 2 P 2/13 (https://dejure.org/2013,33976)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. August 2013 - L 2 P 2/13 (https://dejure.org/2013,33976)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 P 3/03 R

    Bindung der Pflegekasse an die Leistungszusage eines privaten

    Auszug aus LSG Bayern, 07.08.2013 - L 2 P 2/13
    Hierfür verweist das SG auf das Urteil des BSG vom 13.05.2004 (Az. B 3 P 3/03 R).

    Eine diesbezügliche Grundsatzentscheidung hat jedenfalls das Bundessozialgericht (BSG) in dem vom SG zitierten Urteil vom 13.05.2004 (Az. B 3 P 3/03 R, SozR 4-3300 § 37 Nr. 2) nicht getroffen.

  • BSG, 30.10.2001 - B 3 P 7/01 R

    Pflegeversicherung - Bestandsschutzregelung nach Art 45 PflegeVG - Herabstufung

    Auszug aus LSG Bayern, 07.08.2013 - L 2 P 2/13
    Der Bestandsschutz nach Art. 45 PflegeVG könne nicht gewährt werden, da nach dem Urteil des BSG vom 30.10.2001 (Az. B 3 P 7/01 R) begünstigende Verwaltungsakte lediglich aufgehoben werden könnten, wenn eine Veränderung der Verhältnisse eingetreten sei.

    Aus diesen Gesetzgebungsmaterialien hat das BSG den Schluss gezogen, dass der Gesetzgeber mit der pauschalen Überführung aller Leistungsempfänger nach den §§ 53 ff. SGB V. a. F. in die Pflegestufe II bewusst in Kauf genommen habe, dass in Einzelfällen auch solche Versicherte in den Genuss von Leistungen der Pflegestufe II kommen würden, die nach den Kriterien der §§ 14 und 15 SGB XI lediglich in die Pflegestufe I - oder sogar in die "sog. Pflegestufe 0" - hätten eingeordnet werden dürfen, und deshalb entschieden, dass Art. 45 PflegeVG in solchen Fällen "partiellen Bestandsschutz" des Inhalts vermittle, dass ein auf Art. 45 PflegeVG gestützter Verwaltungsakt über die Pflegestufe II nicht gemäß § 45 SGB X aufgehoben werden könne, sondern nur nach § 48 SGB X, wenn sich die tatsächliche Pflegestufe nach dem 01.04.1995 nachträglich verringere (BSG, Urteil vom 13.03.2001, Az. B 3 P 20/00 R, SozR 3-3300 § 18 Nr. 2, und BSG, Urteil vom 30.10.2001, Az. B 3 P 7/01 R).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

    Auszug aus LSG Bayern, 07.08.2013 - L 2 P 2/13
    Ein sachlicher Differenzierungsgrund liegt jedoch, wie dargelegt, in den unterschiedlichen Absicherungssystemen des Versicherungsfalls Pflege (zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit: BVerfGE 103, 197 ff; 225 ff; 242 ff).
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